Zeitgleich hat der Postbote auch ein Schreiben der Kreisverwaltung gebracht.
Die Kreisverwaltung gibt uns zu bedenken, dass unser Bauvorhaben erst starten darf, wenn:
- die Statik vorliegt
- wir das Formblatt zur Bauanzeige rechtzeitig einreichen bei der Bauaufsicht
Frage:
Woher wissen wir, dass wir dann an dem Zeitpunkt sind, in 2 Wochen fertig zu sein???
Naja, sicherlich Erfahrungswerte, die man als Erstbauherr hat.
Ich baue in dieser Sache auch unseren Bauleiter, der hat Erfahrung, sagen alle.....
Für alle Bauherren, die noch ihre Statik erwarten oder vermissen, das ding ist dick, sehr dick:
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