Mittwoch, 8. Februar 2012

Baugenehmigung - roter Punkt vs. grüner Punkt

Wir haben uns echt nicht zuvor damit beschäftigz, aber in Rheinland-Pfalz gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Bauantrag zu stellen. Wir mussten uns auf dem Bauamt entscheiden zwischen:
  • Banantrag ganz normal
  • Banantrag im Freistellungsverfahren
Für den "normalen" Bauantrag gilt:
- dauert länger, da Bauamt und Kreisverwaltung genauestens prüfen, ob alle Richtlinien des Bebauungsplans eingehalten wurden
- Abweichungen, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen müssen genehmigt werden
- braucht mehr Zeit (je Amt 3 Monate)
- kostet ein Vielfaches gegenüber dem Freistellungsverfahren

Dafür gibt es aber einen roten Punkt!!

Für den Bauantrag im Freistellungsverfahren gilt:

Freistellungsverfahren (§67 LBauO)

Entspricht ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines rechtsgültigen Bebauungsplanes und ist die Erschließung gesichert, bedarf es keiner Baugenehmigung. Dies gilt nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass dennoch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Freistellungsverfahren entbindet aber nicht von der Verpflichtung, ein Bauantragsformular inkl. aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben.
Vorteile:
- kostete bei uns 100 Euro und nicht einige Hundert
- geht sehr schnell, da nicht wirklich nochmals nachgeprüft wird, ob der B-Plan eingehalten wurde, denn dafür haftet dann der Bauherr

Dafür gibt es einen grünen Punkt

1 Kommentar:

  1. ..... und innheralb von Rheinland-Pfalz kann dann wohl auch noch mal jede Stadt/Gemeinde selbst entscheiden wie sie es haben möchte ;-) Bei uns läuft auch alles über das Freistellungsverfahren, allerdings haben wir keinen "grünen" Punkt erhalten sondern das gleiche "Baustellenschild" zum ausfüllen komplett in quietschgelber Farbe!!

    AntwortenLöschen