Samstag, 11. Februar 2012

Finanzamt

... hat uns heute auch geschrieben.
Lustiger Brief, man merkt, es geht auf Fasching zu, wahrscheinlich hat der Beamte oder Sachbearbeiter dort bereits die rote Nase angezogen...

Schreiben vom 8.2.2012´, zugestellt am 11.2.2012, mit dem Inhalt
(...) Sie haben ein Grundstück als GbR erworben (Anm.: wir sind ein unverheiratetes Paar und wohl nun eine GbR??) bitte geben Sie uns bis zum 8.2.2012 an, ob auf diesem unbebauten Grundstück Umsätze erzeugt werden.

Nun stellen wir uns folgende Fragen:
  • woher wisssen wir, dass ein Brief an uns abgeht?
  • wie können wir auf einen Brief, der in der Vergangenheit an uns geschickt wurde auch jetzt in der Vergangenheit antworten?
  • wie verhält man sich dabei, schließlich handelt es sich um das Finanzamt?!
Nun mal kräftig lachen oder??

Der Angelegenheit werde ich mich am Montag irgendwie annehmen...

Freigabe durch HvH erteilt

Heute haben wir ein Schreiben von HvH erhalten, in dem die Fertigstellung unseres Haustraums für den 13.9.2012 festgelegt wurde.
Nun werden die Gewerke eingeplant und alle eingewiesen. Hierzu brauchen wir noch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der den Bauleiter einweisen wird. Wozu auch immer, die Grundstücksgrenzen liegen doch fest?!

Mittwoch, 8. Februar 2012

Baugenehmigung - roter Punkt vs. grüner Punkt

Wir haben uns echt nicht zuvor damit beschäftigz, aber in Rheinland-Pfalz gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Bauantrag zu stellen. Wir mussten uns auf dem Bauamt entscheiden zwischen:
  • Banantrag ganz normal
  • Banantrag im Freistellungsverfahren
Für den "normalen" Bauantrag gilt:
- dauert länger, da Bauamt und Kreisverwaltung genauestens prüfen, ob alle Richtlinien des Bebauungsplans eingehalten wurden
- Abweichungen, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen müssen genehmigt werden
- braucht mehr Zeit (je Amt 3 Monate)
- kostet ein Vielfaches gegenüber dem Freistellungsverfahren

Dafür gibt es aber einen roten Punkt!!

Für den Bauantrag im Freistellungsverfahren gilt:

Freistellungsverfahren (§67 LBauO)

Entspricht ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines rechtsgültigen Bebauungsplanes und ist die Erschließung gesichert, bedarf es keiner Baugenehmigung. Dies gilt nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass dennoch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Freistellungsverfahren entbindet aber nicht von der Verpflichtung, ein Bauantragsformular inkl. aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben.
Vorteile:
- kostete bei uns 100 Euro und nicht einige Hundert
- geht sehr schnell, da nicht wirklich nochmals nachgeprüft wird, ob der B-Plan eingehalten wurde, denn dafür haftet dann der Bauherr

Dafür gibt es einen grünen Punkt

Statik

... ist heute mittels UPS angekommen.
Zeitgleich hat der Postbote auch ein Schreiben der Kreisverwaltung gebracht.
Die Kreisverwaltung gibt uns zu bedenken, dass unser Bauvorhaben erst starten darf, wenn:
  1. die Statik vorliegt
  2. wir das Formblatt zur Bauanzeige rechtzeitig einreichen bei der Bauaufsicht
Ja, ja, alles kein Problem. Statik kommt morgen, wenn die Bauarbeiten beginnen, werden wir natürich vorab die Bauanzeige machen und ja, wir werden auch 2 Wochen, bevor wir fertig sind, die Meldung machen, dass wir in 2 Wochen fertig sind.

Frage:
Woher wissen wir, dass wir dann an dem Zeitpunkt sind, in 2 Wochen fertig zu sein???
Naja, sicherlich Erfahrungswerte, die man als Erstbauherr hat.

Ich baue in dieser Sache auch unseren Bauleiter, der hat Erfahrung, sagen alle.....

Für alle Bauherren, die noch ihre Statik erwarten oder vermissen, das ding ist dick, sehr dick:

Montag, 6. Februar 2012

Entwässerungegenehmigung

... fehlt noch am Start.

Heute haben wir deshalb einmal beim zuständigen Amt nachgehört und negaitve Antwort erhalten. Unser Antrag liegt zwar einwandfrei von HvH gefertigt vor (haben wir auch nicht anders erwartet), jedoch ist der entsprechende Sachbearbeiter leider etwas überfordert mit dem derzeitigen Arbeitsaufwand und rechnet nicht damit, vor in 4 Wochen damit beginnen zu können.
Das ist hart, sehr hart und hat mich auch ein wenig aus der Fassung gebracht.

Kurz nachgedacht, die Nummer des Sachbearbeiters an HvH, unseren Planer, gemailt mit der Bitte, sich der Angelegenheit anzunehmen, bzw. eine Lösung herbei zu führen.
Die kam, genai 60 Minuten später.

Zur weiteren Planung reicht HvH eine Mail, dass alles vollständig eingereicht wurde;

Nun kann die technische Einplanung (Bestellung der einzelnen Gewerke, Bauzeitenplan) erfolgen.

Die Entwässerungsgenehmigung reichen wir nach, sobald diese vorliegt, genauso der Grundbucheintrag, der ebenso noch auf dem Grundbuchamt liegt.

Wie gut, dass man bei HvH ein Herz für gestresste Bauherren hat und immer eine Lösung findet.

Wir wünschen uns, dass die Zusammenarbeit mit HvH weiterhin so gut läuft und freuen uns, wenn der Bauleiter, welcher uns zugeteilt wurde, den Termin mit uns vereinbart.

Ein Baustromzähler liegt schon bereit ... wir sind vorbereitet für die große Tat.
Mit Sicherheit liegen aufregende Monate vor uns und wir freuen uns; zuvor gehts jedoch nochmals in die Sonne ... relaxen!!

Freitag, 3. Februar 2012

Baugenehmigung

... ist da!!!

Ja, Neid ist angebracht, wir haben das in 1,5 Wochen geschafft!!!!!!!!

Finanzierungsbestätigung

... hat die Bank diese Woche a.G, der vorliegenden Dokumente auch ohne Grundbuchamt ausgestellt.

Das Grundbuchamt schrieb uns in der Vergangenheit dass mit einer Bearbeitung vor in 4 Wochen nicht zu rechnen ist. Jedoch hat unsere finanzierende Bank eingelenkt und auf Grund der eingesendeten Unterlagen die Finanzierungsbestätigung an HvH gesendet.

Dafür gibt es ein dickes LOB!!!!!!!

Danke an dieser Stelle an die Sparda-Bank und eine Sachbearbeiterin, die sich echt für uns eingesetzt hat.